Darauf müssen Sie achten!

Was ist die Grundsteuer überhaupt?

Grundsteuer muss jeder Eigentümer bezahlen, unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Auch Eigner von Eigentumswohnungen und Betriebe der Land-und Forstwirtschaft gehören dazu. Den Bescheid zur Grundsteuer, erhalten Sie jährlich schriftlich von Ihrer Gemeinde. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, sind Sie verpflichtet eine Erklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Entsprechende Formulare zur Abgabe dieser Erklärung, stehen Ihnen ab Juli 2022 über „Mein Elster“ zur Verfügung. Die Abgabefrist endet am 31.Oktober 2022.

Das Finanzamt weist darauf hin: Das geht heute digital, bequem und online, über „Mein Elster“. Damit ist nicht die Vogelart Elster gemeint.

Elster steht für: Elektronische Steuererklärung. Es ist das Projekt der deutschen Steuerverwaltung, aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Wer kein Elster Zugang hat, sollte diesen jetzt beantragen.

Nur in Ausnahmen sei wohl eine Analoge (handschriftlich, Ausdruck, individuell) Abgabe möglich. 

Was ändert sich für Sie mit der Grundsteuerreform 2022?

Auf der Basis Ihrer abgegebenen Erklärung an das zuständige Finanzamt, wird Ihr Grundbesitz neu Bewertet. Entscheidend ist der Wert zum Stichtag 01.01.2022.

Ab dem Jahr 2025 gilt dann ein neuer Grundsteuerbescheid für Ihren Grundbesitz, den Sie üblicherweise schriftlich von Ihrer Gemeinde erhalten.

Allgemeine Informationen, rechtliche Hintergründe zur Grundsteuerreform und Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter www.grundsteuerreform.de

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Weitere Infos?

Lassen Sie uns sprechen!

Quellenangaben: Fotos Marcel Görsch, Wikipedia, www.elster.de -www.mdr.de/nachrichten/thueringen/reform-grundsteuer