Darauf müssen Hausverkäufer achten.
Wissen Sie eigentlich, was in Ihrem Grundbuch alles steht?
Eine gute Vorbereitung ist wie immer die halbe Miete. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist ein Grundbuchauszug unverzichtbar. Nur so können Sie beweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind. Kaufinteressenten wollen den Auszug auch sehen, um die genauen Eigentumsverhältnisse zu erfahren. Und so können Sie zeigen, dass kein Dritter Rechte an Ihrer Immobilie hat.
Beantragen Sie dazu einen aktuellen Grundbuchauszug. Den Antrag richten Sie dann schriftlich, an das Grundbuchamt des örtlich zuständigen Amtsgerichts. Die Preise sind gesetzlich geregelt. So kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug 20 Euro, ein unbeglaubigter zehn Euro. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, brauchen Sie auf jeden Fall einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch.
„Zeit ist Geld“, dieses Sprichwort kennt fast jeder. Denn stellt sich heraus, dass Einträge aus ihrem Grundbuch gelöscht werden müssen, kann das unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen. Kaufinteressenten wollen in der Regel den Kauf zügig abwickeln und wollen nicht lange warten.
Das Grundbuch ist in mehrere Abteilungen untergliedert und enthält die Informationen zu allen Grundstücksrechten, den Grundstücken selbst und den Eigentums- und Schuldverhältnissen.
Die zweite Abteilung beinhaltet alle Beschränkungen, die auf dem Grundstück liegen. Das sind zum Beispiel bauliche Einschränkungen oder die Gewährung eines Nutzungsrechts für andere.
In der dritten Abteilung sind die Grundpfandrechte aufgeführt. Dazu gehören Hypotheken oder Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten.
Beispiele für Eintragungen im Grundbuch können sein: Wegerechte, Wohn- und Nießbrauchrecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden.
Gehen Sie also auf Nummer sicher und checken Sie Ihr Grundbuch vor dem Verkauf genau.